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| Die CDU-Fraktion hat in der gestrigen Rheinpfalz-Ausgabe zum Ausdruck gebracht, dass sie die
Kritik an der neuen Kehrordnung unterstütze und dabei behauptet, es seien „am grünen Tisch“ Entscheidungen gefällt worden. Das suggeriert, die CDU-Fraktion wäre in den Entscheidungsprozess nicht hinreichend einbezogen worden und hätte nicht die Möglichkeit gehabt, Korrekturvorschläge, die sie jetzt darlegen möchte, bereits in der Abstimmungsphase vorzubringen. Das entspricht nicht den Tatsachen. Über die neue Kehrordnung wird seit Jahren diskutiert, nachdem die 2006 erlassene Straßenreinigungssatzung auf vielfache Kritik gestoßen war. Bereits 2007 hat das daraufhin beauftragte Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH, Ahlen, das auf diesem Gebiet bundesweit führend ist, ihre Konzeption für die Begutachtung der  Straßenreinigung in der Innenstadt, vorgestellt. Nach mehreren weiteren Präsentationen von Zwischenberichten des Gutachters im Werkausschuss, wie auch bei der Ortsvorsteherkonferenz im Februar 2008, wurde im November 2008 der Verwaltung der Auftrag erteilt, auf der Grundlage des ebenfalls im Ausschuss vorgestellten Endgutachtens die Straßenreinigungssatzung komplett zu überarbeiten. Zu diesem Zeitpunkt lag den Fraktionen das neue Straßenverzeichnis bereits vor. Die neue Satzung wurde sodann im September 2009 im Werkausschuss vorgestellt und allen Fraktionen nochmals eine Liste des geänderten Straßenverzeichnisses übermittelt, wobei diesmal für jede Straße ein gesondertes Datenblatt mit den einzelnen Entscheidungskriterien mitgeliefert wurde. Damit hatten alle Fraktionen ausreichend Zeit „Korrekturvorschläge“ in die Diskussion einzubringen. Die Aussage der CDU-Fraktion, man solle es den Bürgern überlassen zu entscheiden, ob sie ihre Straße reinigen wollen oder nicht, ist - wie die CDU sehr wohl weiß - mit dem geltenden Recht unvereinbar. Die Pflicht, die Straßen und Gehwege der Stadt zu reinigen, obliegt nach dem Gesetz grundsätzlich der Stadt. Diese Pflicht dem Bürger zu übertragen, ist an Kriterien gebunden, die von der Rechtsprechung entwickelt wurden, und die nicht in freiem Ermessen einzelner Bürger stehen. Die CDU-Fraktion müsste wissen, dass ihr Vorschlag nicht nur rechtswidrig, sondern auch nicht praktikabel ist. Andreas Rahm Fraktionsvorsitzender
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