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29.

Januar

SPD-Fraktion-Kl: Kehrordnung PDF Drucken E-Mail
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Die CDU-Fraktion hat in der gestrigen Rheinpfalz-Ausgabe zum Ausdruck gebracht, dass sie die

Kritik an der neuen Kehrordnung unterstütze und dabei behauptet, es seien „am grünen Tisch“

Entscheidungen gefällt worden.

Das suggeriert, die CDU-Fraktion wäre in den Entscheidungsprozess nicht hinreichend

einbezogen worden und hätte nicht die Möglichkeit gehabt, Korrekturvorschläge, die sie jetzt

darlegen möchte, bereits in der Abstimmungsphase vorzubringen.

Das entspricht nicht den Tatsachen.

Über die neue Kehrordnung wird seit Jahren diskutiert, nachdem die 2006 erlassene

Straßenreinigungssatzung auf vielfache Kritik gestoßen war. Bereits 2007 hat das daraufhin

beauftragte Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH, Ahlen, das auf

diesem Gebiet bundesweit führend ist, ihre Konzeption für die Begutachtung der

 

Straßenreinigung in der Innenstadt, vorgestellt.

 

Nach mehreren weiteren Präsentationen von Zwischenberichten des Gutachters im

Werkausschuss, wie auch bei der Ortsvorsteherkonferenz im Februar 2008, wurde im November

2008 der Verwaltung der Auftrag erteilt, auf der Grundlage des ebenfalls im Ausschuss

vorgestellten Endgutachtens die Straßenreinigungssatzung komplett zu überarbeiten. Zu diesem

Zeitpunkt lag den Fraktionen das neue Straßenverzeichnis bereits vor. Die neue Satzung wurde

sodann im September 2009 im Werkausschuss vorgestellt und allen Fraktionen nochmals eine

Liste des geänderten Straßenverzeichnisses übermittelt, wobei diesmal für jede Straße ein

gesondertes Datenblatt mit den einzelnen Entscheidungskriterien mitgeliefert wurde. Damit

hatten alle Fraktionen ausreichend Zeit „Korrekturvorschläge“ in die Diskussion einzubringen.

Die Aussage der CDU-Fraktion, man solle es den Bürgern überlassen zu entscheiden, ob sie ihre

Straße reinigen wollen oder nicht, ist - wie die CDU sehr wohl weiß - mit dem geltenden Recht

unvereinbar. Die Pflicht, die Straßen und Gehwege der Stadt zu reinigen, obliegt nach dem

Gesetz grundsätzlich der Stadt. Diese Pflicht dem Bürger zu übertragen, ist an Kriterien

gebunden, die von der Rechtsprechung entwickelt wurden, und die nicht in freiem Ermessen

einzelner Bürger stehen. Die CDU-Fraktion müsste wissen, dass ihr Vorschlag nicht nur

rechtswidrig, sondern auch nicht praktikabel ist.

Andreas Rahm

Fraktionsvorsitzender

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